8. Oktober 2019

Antrag in Sachen Pfoa

Bündnis90/Die Grünen Strebel Gunter

Bruckner Str 4384489 Burghausen

1.PFOA Trinkwasser

2.Sachstand ÖPNV Sehr geehrter Hr Landrat Schneider,für den nächsten KA am Montag stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Sonstiges folgende Antrag:

1.PFOA im TrinkwasserDie Trinkwasserschutzverordnung (TrinkwV 2001) der Bundesrepublik gibt im § 6 (chemische Anforderungen) deutliche Vorgaben für den Gesundheitsschutz (Die TrinkwV ist keine keine „kann“ Verordnung, sondern eine „muß“!)1. Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

2. Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte für chemische Parameter nicht überschritten werden.

3. Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist.

Die European Food Safty Authority (EFSA) hat die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) deutlich abgesenkt: PFOS 13ng/kg Körpergewicht/Woche, PFOA 6 ng/kg/Woche. (Diese Werte lassen bei einer lebenslangen Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten) Das Bundesamt für Risikobewertung empfiehltdiese TWI Werte zu übernehmen um eine weitere Minimierung der Exposition von VerbrauerInnen gegenüber PFOS und PFOA durch Lebensmittel zu minimieren und grundsätzlich Trinkwasser als Expositionsquelle zu berücksichtigen. Nach EFSA Empfehlung darf die maximale Belastung mit PFOA nur 23,6 x 6 = 141,6 ng pro Woche betragen.

 Trinken diese Kinder täglich 1 Liter Wasser des Wasserzweckverbands Inn Salzach (PFOA Belastung bis zu 20 ng/l), so ergibt sich für sie eine Belastung von 140 ng PFOA pro Woche. Sie erreichen somit die empfohlene Maximalbelastung. Da es sich in dieserRechnung um ein Durchschnittsgewicht handelt ist aus Sicherheitsgründen Kindern unter 10 Jahren derzeit der Konsum dieses Wassers nicht zu empfehlen.

Antrag:Deshalb sollte der Leitwert von 100 ng/l PFOA im Trinkwasser auf 10 ng/l abgesenkt werden.Die Wasserversorger im Landkreis Aö sollten den vom BfR empfohlenen maximalen wöchentlichen Belastungswert unterschreiten – sowohl für Erwachsene wie auch für Kinder. Nach den Vorgaben des BfR und der Trinkwasserverordnung ist deshalb sofort zu handeln unddas Landratsamt muß als untere staatliche Behörde die Umsetzung der Trinkwasserverordnung von den Wasserversorgern einfordern. Der Betrieb ist durch häufigere Filterwechsel und Spülungen und einer entsprechenden Überwachung (Veröffentlichung der Daten) sicherzustellen.Für den Konsum dieses gefilterten Wassers sollte bei Kleinkindern eine Warnung trotzdem ausgesprochen werden.

Mit freundlichen Grüß Strebel Gunter