25. Juni 2020

Kindergarten und Kinderkrippe

Angesichts der angespannten Haushaltslage hat die grüne Stadtratsfraktion grundsätzlich der Erhebung von Gebühren für die Eltern zugestimmt, um auch die Qualität der Betreuung sicher zu stellen.

Allerdings war uns ein wichtiges Anliegen, dass sichergestellt wird, dass diejenigen Eltern oder Alleinerziehenden eine garantierte Unterstützung bekommen, die nur ein geringes Einkommen haben. Hier greift eben keine Unterstützung des Freistaats, auf welcher dann im Fall der Krippe die Zuschüsse der Stadt Burghausen aufbauen.

Genauso wenig ist es in diesem Einkommenssegment der Geringverdiener der Ausgleich über die Steuerklärung möglich, denn bei so kleinen Nettoverdiensten werden praktisch keine Steuern bezahlt und so lässt sich nichts von der Steuer absetzen.

Unsere Forderung nach der Berücksichtigung der somit benachteiligten Eltern(teile) wurde leider genauso wenig Gehör geschenkt, wie dem Kompromiss der neuen Sozialreferentin, die wenigstens bei Geschwisterkindern einen Gebührenerlass vorgeschlagen hat (wie er im Hort praktiziert wird).

Da die grüne Stadtratsfraktion selbst mit dem Vorschlag einer kriteriengestützten Härtefallregelung nicht durchdringen konnte, bleiben soziale Zugeständnisse ohne verlässliche Klarheit.

Unsere Gegenstimmen zur neuen Gebührensatzung waren also nicht als Fundamentalopposition im Sinn einer anderen Partei zu verstehen, sondern als einzig möglicher Hinweis auf die ungehörten Alternativschläge für finanzschwächere Familien.